Genehmigungserklärung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Als Vertreter ohne Vollmacht war der Makler dabei, da die Verkäuferin an dem Tage der Beurkundung unpässlich war, obwohl sie vom Makler zum Notar chauffiert werden sollte. ... Wir als Käufer, wenn wir von dem geplanten Vorgehen der Verkäuferin gewusst hätten, hätten den Beurkundungstermin verschoben auf einen "pässlichen" Termin, an dem Käufer und Verkäufer sich persönlich beim beurkundenden Notar hätten treffen können. ... Zwar hat der Käufer alle Kosten des KV zu tragen.