Grunderwerbssteuer bei Erbengemeinschaft
vom 12.1.2011
58 €
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Fall: I, J, K und W erben gemeinschaftlich die Immobilien a mit Wert 480.000€ b. mit 125.000€ und c. mit 75.000€ Wert des Erbes 680.000€, laut Testament sollen alle 4 Geschwister zu gleichen Telen erben und I soll c mit 75.000 übernehmen k soll b mit 125.000 übernehmen und w soll a mit 480.000 übernehmen. Die Erbschaschaft pro Kind ist 170.000€ also übernimmt i objekt c für 75.000 und bekommt 95.000ausbezahlt. j bekommt 170.000 ausbezahlt, k übernimmt b mit 125.000 und bekommt 45.000 ausbezahlt. w übernimmt a mit 480.000€ und zahlt an die 3 Geschwister zusammen 310.000€, Fragen: 1.