Am 05.05.2006 erhielt ich ein Schreiben des Anwaltes der Gaststätte, das beinhaltet das der Besitzer der Gaststätte eine Abmahnung der Euro-Cities AG mit einer Rechnung über 555 Euro und einer Unterlassungserklärung mit 1600 Euro Strafe erhalten habe. ... Der Wirt verpflichte sich gegenüber der Firma Euro-Cities AG, es bei Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung in Höhe von 1500,00 Euro zu unterlassen, Kartenausschnitte zu verwenden, insbesondere im Internet zugänglich zu machen oder zu nutzen, deren Rechtsinhaber die Firma Euro-Cities AG ist, sofern nicht hierzu vorher Zustimmung durch die Firma Euro-Cities AG erteilt ist. ... Es ist mir nicht möglich 555 Euro + 1600 Euro Vertragsstrafe zu zahlen bzw. mir einen Anwalt zu nehmen.