Gewährleistung einer Einzelfirma nach Geschäftsaufgabe
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Mein Gewährleistungsanfrage wurde zunächst nicht beantwortet und erst nach schriftlicher Fristsetzung bekam ich mitgetteilt, dass die ürsprüngliche Firma nicht mehr existiert, sondern nur deren "Brand" (Logo) von der Nachfolgefirma, einer GmbH, übernommen wurde. Diese hat zwar den alten Warenbestand der ursprünglichen Firma übernommen, vertreibt aber diese Artikel nicht mehr, da sie sich auf einen anderen Geschäftsbereich spezialisiert hat. ... Eine Nachbesserung ist trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung per Email nicht erfolgt und erst mit Einschreiben und Androhung, dass ich ein Ersatzgerät kaufe und vom Vertrag zurücktrete, wurde geantwortet.