Ehegattenunterhalt bei Verzicht auf Zugewinnausgleich
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Mein Mann und ich leben beruflich bedingt schon seit einiger Zeit getrennt. Zum Zeitpunkt unserer Hochzeit haben wir unter Hinzunahme eines Notars einen Ehevertrag abgeschlossen, dass im Falle einer Scheidung kein Zugewinnausgleich stattfindet. Auch die gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen haben wir ausgeschlossen.