Sehr geehrte Ratsuchende,
hier werden Sie zwischen unterschiedlichen Ansprüchen unterscheiden müssen:
Kindesunterhalt
Sofern das Kind bei Ihnen verbleibt, ist der Kindesvater barunterhaltspflichtig. Das Kindergeld bekommt der Elternteil, der das Kind betreut, also Sie.
Nach den Einkünften wird Kindesunterhalt von überschlägig noch 397,00 € für das Geld vom Kindesvater zu zahlen sein.
Das ist aber nur eine überschlägige Berechnung; sinnvoll ist es, Auskunft zu verlangen und dann den Unterhalt vollständig zu berechnen
Unterhalt Mutter
Wenn Ihr Einkommen nicht Ihrem Bedarf entspricht (das berechnet sich nach Ihrem Einkommen vor der Schwangerschaft), kann es möglich sein, dass Sie als betreuende Kindesmutter einen Unterhaltsanspruch solange haben, bis das Kind drei Jahre alt ist.
Aber auch dazu bedarf es der genauen Berechnung anhand aller Gesamtumstände.
Hausübertragung
Einen Anspruch auf Hausübertragung haben Sie ohne gesonderte Vereinbarung nicht. Da beide im Grundbuch stehen, sind Beide Miteigentümer.
Eine Übertragung des Miteigentumsanteils kann dann immer nur mit Zustimmung des anderen Miteigentümers (hier: Freund) auf freiwilliger Basis erfolgen, was in der Regel dann eine finanzielle Frage ist.
Kommt eine Einigung nicht zustande, kann nur noch dann die Zwangsversteigerung diese Gemeinsamkeit beenden - in der Regel aber immer der fianziell schlechteste Weg.
Daher sollte man eine Vereinbarung mit dem künftigen Ex-Freund suchen.
Welche Zahlungen im Raum stehen, lässt sich so nicht ermitteln. Auszugehen ist vom Wert des Hauses abzüglich der noch offenen Belastungen; dieser Mehrwert wäre hälftig zu teilen und dabei dann auch die jeweiligen Eigenkapitaleinbringungen zu berücksichtigen.
Aber selbst bei der Ermittlung eines solchen Wertes MUSS der Ex-Freund dann nicht zustimmen, sondern es wäre immer eine freiwillige Vereinbarung. Daherw erden Sie - je nach Verhandlungsgeschick - weitere Zugeständnisse machen müssen, bzw. weniger zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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