Keine Benachrichtigung über Betriebsübergang - Verlust der GKV
vom 8.4.2009
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Eine Arzthelferin in Vollzeit befindet sich derzeit bis Ende 2009 in Elternzeit. Anfang diesen Jahres wurde der Betrieb (Arztpraxis) verkauft. Eine Benachrichtigung über diesen Betriebsübergang (§613 BGB) erfolgte nicht.