Wir hatten unseren Bekannten schon damals darauf aufmerksam gemacht, dass der Vermieter ein Schlupfloch nutzen kann, und zwar dass er von dem Argument Kündigung wg. Hund umschwenken kann auf Kündigung wg. ... Derjenige, der der Anlass für den Eigenbedarf ist, ist nicht behindert, benötigt also nicht zwingend eine EG-Wohnung. - Und die wichtigste Frage: Muss bei Abschluss eines neuen Mitvertrages die Frage, ob ein Hund existiert, ehrlich beantwortet werden, oder gilt hier die gleiche Regelung wie z.B. bei dem Abschluss von Arbeitsverträgen: Fragen im Vorfeld wie die, ob eine Schwangerschaft besteht oder ob Krankheiten vorhanden sind, dürfen ja verneint werden, auch wenn dies den Tatsachen nicht entspricht.