Urlaubsanspruch bei fristgemäßer Kündigung
vom 31.10.2009
30 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ich bin fristerecht gekündigt, betriebliche Gründe, zum 31.12.2009 (10jährige Betriebzugehöhigkeit). dank HIER weiß ich, das ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum Ende des Beschäftigungsverhätlnisses habe. was ist aber mit meinem Resturlaub? Kann der da angerechnet werden oder bleibt der Bestehen? Sprich, muss mir mein Urlaubsansruch am Ende des Arbeitsverhätnisses aubezahlt werden?