Verstoß gegen Schweigepflicht einer ehemaligen Kinderpflegerin
vom 24.4.2010
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin leitung einer kleinen privaten Kindertagesstätte. In dieser arbeitete auch eine Kinderpflegerin um die es im nachfolgenden geht: Die Kinderpflegerin betreute in der einrichtung ein Kind welches mit ihr verwandt war, im Arbeitsvertrag und einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung wurde folgendes mit ihr abgeschlossen: "Die Arbeitnehmerin wurde darauf hingewiesen, dass Sie über alle Tätigkeiten und Informationen der ihr zur betreuung übertragenen Kinder sowie jegliche Tätigkeiten innerhalb der Einrichtung stillschweigen hat und sich daher an ihre Schweigepflicht halten muss. Die Arbeitnehmerin wird insbesonders darauf hingewiesen dass dies auch dann zählt, wenn dass Kind zur Familie gehört.