Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung möchte ich zu Ihrem Problem wie folgt Stellung nehmen:
Zunächst einmal haben Sie gegen Ihre lärmenden Nachbarn einen Anspruch auf Unterlassung des Lärms. Diesen Anspruch haben Sie auch richtigerweise schriftlich gegenüber Ihren Nachbarn geltend gemacht. Wenn nun deren Anwältin von Ihnen eine Unterlassungserklärung fordert ist dies zunächst einmal ein Versuch Sie einzuschüchtern. Ich würde Ihnen empfehlen, die von der Anwältin gewünschte Bestätigung, ihre Mandantin zukünftig nicht mehr zu belästigen, nicht abzugeben. Gleichzeitig würde ich Ihnen aber auch empfehlen, von weiteren Schreiben an die lärmenden Nachbarn abzusehen, um von Anfang an keine Anhaltspunkte für eine Belästigung zu liefern. Ihre Ansprüche haben Sie ja bereits bei den Nachbarn angemeldet, so dass weitere Schreiben an die Nachbarn kaum erfolgversprechend wären.
Da die Nachbarn wohl trotz Ihrer Beschwerden weiter übermäßigen Lärm verursachen, sollten Sie jeden falls nachts, wenn ein Schlafen nicht möglich ist, durchaus die Polizei rufen. Diese kann zwar den Lärm auch nicht dauerhaft vermeiden, aber dies könnte evtl. die Nachbarn beeindrucken. Außerdem könnten Sie sich später u.U. auf die Polizeibeamten als Zeugen für die Lärmbelästigung berufen.
Wenn durch den Lärm der vertragsgemäße Gebrauch Ihrer Wohnung beeinträchtigt ist, dann dürfen Sie natürlich die Miete entsprechend mindern. Sie müßten dazu Ihren Vermieter darüber informieren, dass Sie die Miete wegen der Lärmbelästigung mindern. Je nach Intensität der Belästigung dürfte eine Minderung von 10% bis 20% angemessen sein. Eine Zustimmung des Vermieters ist dazu nicht notwendig. Allerdings könnte der Vermieter gerichtlich prüfen lassen, ob die von Ihnen vorgenommene Minderung gerechtfertigt ist.
Generell würde ich Ihnen empfehlen, möglichst viele Zeugen für die Belästigung zu finden, z.B. die Mieter anderer angrenzender Wohnungen. Diese sollten dann ebenfalls gegen die Lärmbelästigung vorgehen. Je mehr Mieter sich beschweren, desto größer sind auch die Chancen etwas zu erreichen.
Natürlich haben Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, auf dem Klageweg gegen die Nachbarn vorzugehen. Allerdings dürfte sich die Beweislage dabei schwierig gestalten. Lärmprotokolle und Zeugen sind hier für Sie unerlässlich. Sollten Sie vor Gericht Recht bekommen, wäre es aber auch schwierig, das Urteil zu vollstrecken, da ja zunächst immer nur auf auftretenden Lärm reagiert werden kann.
Im Ergebnis sollten Sie daher eher versuchen, Ihren Vermieter entsprechend unter Druck zu setzen, damit dieser für Ruhe im Haus sorgt, notfalls durch eine außerordentliche Kündigung der lärmenden Nachbarn.
Sie sollten sich auch einmal erkundigen, ob es in Ihrer Gegend einen Mieterverein gibt, der Sie bei diesem Problem auch kompetent beraten kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit eine erste rechtliche Orientierung geben, auch wenn Ihnen die aufgeführten Mittel bereits bekannt sein dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Hänsgen
Rechtsanwältin