§567 BGB: Wohnrecht wird gelöscht, Mieter der Berechtigten bleibt?
vom 2.8.2017
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Ich habe eine sehr konkrete Frage, und hoffe auf eine sehr genaue und vor Allem Zweifel-freie "Ja oder Nein" Antwort: Finden die <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/567.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 567 BGB: Belastung des Wohnraums durch den Vermieter">§§ 567</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/566.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete">566 BGB</a> Anwendung bei der Löschung eines dinglichen Wohnrechts, wenn die Vermietung der Räume bisher durch die Eigentümerin der Immobilie gestattet worden ist? Vorgeschichte: 1993 übertrug meine Großmutter eine Immobilie an meine Mutter. (Ich vertrete die Interessen meiner Mutter) Ein dingliches Wohnrecht (§1093) für meine Großmutter wurde dabei im Grundbuch über eine Wohnung in der Immobilie eingetragen.