Bitte frag Dich mal, wie Du jetzt an meiner Stelle reagieren würdest. ... Kümmere Dich bitte umgehend darum - d.h. bis spätestens Mittwoch um 8 Uhr - den Status quo ante der Seite wieder herzustellen, sonst sehe ich mich wirklich gezwungen (und diesmal passt der Begriff sogar), rechtliche Schritte zu unternehmen, und die sehen dann so aus (ich zitiere mal aus der Mail meines Anwalts): „Das haben Sie rechtlich nicht hinzunehmen, und der Programmierer ist zu umgehender Aktivierung der Webseite verpflichtet. ... Auf meine Nachfrage, wie es sich verhält, wenn die Seite mit veränderter Funktionalität oder verändertem Design wieder eingestellt wird: „Der Programmierer wäre Ihnen in diesem Fall gemäß § 249 BGB zum Schadensersatz, nämlich zur Wiederherstellung des Ursprungszustands, verpflichtet."