Der Arbeitnehmer überträgt dem Arbeitgeber das ausschliessliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle etwaigen urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnisse, insbesondere Computer- und Steuerungssoftware, die der Arbeitnehmer während der Dauer seines Anstellungsverhältnisses, im Rahmen oder ausserhalb seiner anstellungsvertraglichen Aufgaben sowie während und ausserhalb seiner Arbeitszeit erstellt, Die Übertragung und Abtretung des Nutzungs- und Verwertungsrechts umfasst die Erlaubnis zur Bearbeitung und Lizenzvergabe an Dritte und ist vollumfänglich mit dem Gehalt abgegolten. Der Arbeitnehmer verzichtet ausdrücklich auf alle sonstigen ihm als Urheber/ Schöpfer zustehenden Rechte an dem Arbeitsergebnis, insbesondere auf das Namensrecht als Urheber/Schöpfer und auf die Zugänglichmachung des Werkes. [...]