Hausfriedensbruch - Darf die Hausverwaltung den Besuchern des Mieters Hausverbot erteilen?
vom 24.9.2009
20 €
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Spätestens dann aber, wenn er vermietet musst er einem Mieter das Umgangsrecht mit jeder Person erlauben, solange sich diese Person nicht strafbar gegenüber Vermieter oder Mietern verhält. ... Wohnt der Vermieter nicht im Haus, kann er einem Besucher, wenn es z.B. zu Tätlichkeiten ausserhalb des Grundstückes gekommen ist, kein Hausverbot erteilen. Das Hausverbot muss sich auf eine konkrete Gefahrenlage für das Haus oder dort wohnende Personen berufen können.