Bin ich nach §49 EstG in Deutschland steuerpflichtig da meine Arbeit soweit ich es verstehe in Deutschland verwertet wird? ... Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn ich mehr als 62000€ pro Jahr an Einkünften von der deutschen GmbH bekomme, ich damit "wesentliche wirtschaftliche Interessen" in Deutschland habe, und somit "erweitert beschränkt steuerpflichtig" bin, was dazu führen würde, dass ich mein Welteinkommen offenlegen müsste? ... Ist generell irgendein Szenario denkbar, falls ich das oben genannte Angebot annehme, in dem ich mit meinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig werde und somit meine Gewinne aus dem Wertpapierhandel in Deutschland versteuern müsste, obwohl ich in Zypern lebe und mein Lebensmittelpunkt nachweislich ganz klar hier ist (ich habe auch keine Bankkonten in Deutschland und nutze auch keinen deutschen Broker)?