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DBA mit Schweiz, Unterhaltszahlungen abzugsfähig ?

31. Januar 2008 18:50 |
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Steuerrecht


Bin Schweizer, lebe und arbeite nach meiner Scheidung in der BRD und leiste monatliche Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau in der Schweiz. Sie muss in der Schweiz diese Unterhaltszahlungen als Einkommen versteuern. Somit werden diese Unterhaltszahlungen doppelt besteuert, einmal hier in der BRD als Lohnsteuer, und ein zweites Mal in der Schweiz als Einkommensteuer. Wäre es deshalb möglich diese exportierten Unterhaltszahlungen von der Lohnsteuer in der BRD abzusetzen ? Mit Hinweis auf das DBA mit der Schweiz ?

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Da Sie schreiben, dass Sie in D arbeiten und leben, sind Sie auch in D steuerpflichtig, da Sie hier Ihren Wohnsitz haben.
Ihre (geschiedene) Ehefrau muss diese Unterhaltsbeiträge nach Art. 23 DBG (Schweiz) versteuern.
Unterhaltszahlungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person können Sie bis zu 7.680 EUR jährlich als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abziehen, wenn die zu unterhaltende Person nur über geringes Vermögen verfügt.
Unabhängig davon, können Sie auch die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung mindernd ansetzen, soweit diese beim Empfänger steuerlich erfasst werden. Das heißt, Unterhaltsleistungen von in Deutschland Steuerpflichtigen sind dann Steuer mindernd als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn der ausländische Empfänger diese auch jenseits der Grenze versteuert.
Dies ist also vorliegend der Fall.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
BLaw (Bern)

www.kanzlei-hermes.com

Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2008 | 08:23

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Gilt diese Abzugsfähigkeit von EUR 7680 auch wenn die Unterhaltszahlungen an meine 2 Kinder gehen ? (Muss in der Schweiz auch als Einkommen der Sorgeberechtigten Ex-Frau versteuert werden)

Gilt der Betrag pro Kind ?, Kann ich also 2*7680 abziehen lassen ?

Konkret bezahle ich momentan pro Kind CHF 800 (=500 EUR) pro Monat, das sind also 12´000 Euro pro Jahr. Wäre toll wenn ich den vollen Betrag von der Steuer absetzen könnte.

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2008 | 23:19

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Nein, der Höchstbetrag besteht nur einmal pro Veranlagungsjahr/Steuerjahr und kann nicht zweimal Berücksichtigung finden.
Bitte beachten Sie das der Abzug als außergewöhnliche Belastung u.a. nur möglich ist, wenn Sie die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person nachweisen.

Mit besten Grüßen

RA Hermes

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