Steuerrecht - ist das FA verpflichtet, zu erläutern wer, wann, wie, wo in die Kasse gegriffen hat od
vom 26.3.2013
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Steuer- u/o Strafrecht Sachverhalt: Das FA nimmt eine Bargeld-Umsatzverkürzung an (UST-Sonderprüfung) und will eine 10%ige Gesamtumsatzzuschätzung vornehmen. ... Die Steuerpflichtige hat nie etwas mit Bargeld zu tun gehabt. ... Die Steuerpflichtige ist sich sicher, daß sie nicht bestohlen wurde.