Erbschafts- / Schenkungssteuer: Verjährung und Selbstanzeige
vom 22.6.2009
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder / München
Da ich derzeit wegen Zugewinnausgleichs diesen Erwerb als Teil meines Anfangsvermögens geltend machen will, pocht die Gegenseite auf eine (betragsmindernde) Steuererklärung und Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Ich müsste also Steuern auf einen Betrag entrichten, von welchem unsicher ist, ob er mir dann vom Gericht als Anfangsvermögen zuerkannt werden würde. Fragen: a)Wäre mein Bargelderwerb als S c h e n k u n g zu werten , wobei nach meinem Wissen die Verjährungsfrist der Schenkungssteuer erst nach Anzeige beim Finanzamt beginnt, oder b)wäre der Erwerb als E r b s c h a f t zu werten und könnte die Verjährung der Erbschaftssteuer laut http://www.stb-schefczyk.de/steuern-aktuell/4-alle-steuerpflichtigen/210-verjaehrungsfrist-fuer-die-erbschaftsteuer.html bereits heute eingetreten sein?