Erschließungsbeiträge beim Kauf eines Grundstücks
vom 13.11.2008
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hallo, in dem Kaufvertrag zu meinem Grundstück steht: "Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und sonstige Anliegerkosten (Ausbau- und Anschlussbeiträge sowie Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse) trägt für die heute im Erschließungsgebiet tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und der Zustellung des Beitragsbescheides der Verkäufer; auf den Zeitpunkt der ''''endgültigen Fertigstellung'''' im Sinne des Baugesetzbuches kommt es heirbei nicht an. Im Übrigen hat der Käufer Erschließungskosten und sonstige Anliegerbeiträge zu tragen." ... Meine Frage ist nun, ob nach dem Baugesetzbuch der Verkäufer die Kosten für den Schmutz- und Regenwasserkanal zu tragen hat oder ob der Käufer hierfür aufzukommen hat.