Mahnung von Fitness-Center
vom 5.3.2013
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Weiterhin wurde an dieser Stelle mündlich vereinbart, dass ich nur für diesen Zeitraum eine Mitgliedschaft eingehe.Nach Ablauf dieser Zeit habe ich wie besprochen meine Kündigung persönlich im Studio vorbeigebracht. ... Nach telefonischen Klärungsversuch wurde mir gesagt, dass falls ich keinen Nachweis über die Kündigung erbringen kann, ich diesen Betrag auf jeden Fall begleichen muss. Nun meine Frage: Da ich leider keine Kopie der Kündigung (Ist ja schon zwei Jahre her) mehr habe und auch keine Abmeldung bei der Stadt Friedrichshafen, muss ich den Betrag wirklich begleichen?