ich,80 jahre,besitze in südfrankreich ein ferienhaus und bin im dortigen grundbuch alleine eingetragen. meine 3 kinder möchten es nicht erben,aber mein enkel würde es gerne kaufen .aus erbrechtlichen gründen wäre ich auch für einen verkauf statt schenkung oder vermächtnis.das habe ich 1974 selbst gebaut,es hat kein strom-die klärgrube wurde beanstandet-also neu baldigst machen lassen.das grundstück hatt einen jetzigen preis von ca.50000€.das haus, ca.60m²,gibt es für meinen enkel "umsonst". jetzt frage: kann ich mit meinem enkel einen vorverkaufsvertrag in deutschland machen,übersetzen in fr.,evtl. beglaubigen lassen vom notar,dann zum notar in fr.um den neuen besitzer ins grundbuch eintragen zu lassen,oder kann der eintrag von einem deutschen notar ausgeführt werden.dabei denke ich an das EU-recht?