Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schadensersatz nach Kaufabsichtserklärung?

16. März 2022 00:12 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


02:39

Hallo,
wir wollten zu Ende des Jahres 2021 bzw. Anfang 2022 ein Grundstück kaufen.
Nach Gesprächen mit einem Finanzberater, welcher uns von dem Verkäufer vermittelt wurde, wurde uns zuversichtlich gesagt wir können uns diesen Preis leisten (letztendlich wäre es Grundstück + Neubau eines Hauses).
Durch diese Zusage haben wir eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben, in der auch steht "Der Käufer verpflichtet sich das Grundstück innerhalb der vereinbarten Reservierung durch notariellen Vertrag zu erwerben."

Mit dem Wissen vom Finanzberater, wir können uns das leisten, haben wir die Erklärung unterschrieben.

Ein Termin für den Notar war geplant, der Entwurf des KV und auch zugesandt, fand aber dann nie statt, da ich immer erst auf eine Finanzierungszusage der Bank warten wollte.

Wir haben alle notwendigen Unterlagen dem Finanzberater gesandt und fast täglich nach einem Ergebnis gefragt, wurden jedoch stets mit "Ende der Woche" abgefertigt. Durch meinen Schufa Account wissen wir mittlerweile, dass eine Anfrage seitens der Bank nach meinen Schufascore nie erfolgt ist.
In dieser Zeit sind dann auch KfW Förderungen weggefallen (Mitte Januar) sowie die Zinsen deutlich gestiegen, so dass wir nach Gesprächen mit einem zweiten Finanzberater dieses Unterfangen für uns nicht mehr realisierbar ist.

Wenn ich dem Verkäufer nun mitteile, dass wir trotz aller vergeblichen Bemühungen von der Kaufabsicht zurücktreten müssen, mit welchen Schadensersatzforderungen muss ich dann rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

16. März 2022 | 00:43

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Im Gegensatz zu einem Vorvertrag ist eine Kaufabsichtserklärung nicht rechtlich bindend, weil sie grundsätzlich auf gegenseitigem Vertrauen basiert. Ändert der Kaufinteressent seine Meinung, muss er, anders als bei einem notariell beglaubigten Vorvertrag, keinen Schadensersatz leisten.

2. Das bedeutet aber nicht, dass gar keine Kosten entstehen, sollte der Kauf nicht abgewickelt werden. Hat der Verkäufer schon einen Vertrag erstellt oder einen Notar beauftragt, muss der abgesprungene Käufer möglicherweise zumindest einen Teil der hierfür angefallenen Kosten übernehmen.

Das ist vor allem der Fall, wenn die Kaufabsichtserklärung Formulierungen enthält, die zum Ausdruck bringen, dass der Kaufinteressent einen offiziellen Vertragsentwurf in Auftrag gibt.

3. Diesen Schaden können Sie ggf. beim Finanzberater geltend machen. Für einen solchen Schadensersatzansprüche tragen Sie jedoch die Beweislast. Insbesondere müssen Sie die objektive Pflichtverletzung, also Falschberatung, nachweisen.
Dies können Sie aber laut Sachverhalt etwa durch eine Stellungnahme des zweiten Finanzberaters erfüllen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 16. März 2022 | 00:54

Sehr geehrter Herr Richter,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine direkte Falschberatung war es ja nicht, denn auch der zweite Finanzberater hat uns mitgeteilt, dass es Mitte Januar mit KfW Förderung möglich gewesen wäre.
Nur durch die uns nicht ersichtliche Untätigkeit des ersten Beraters, befinden wir uns jetzt in diesen Fiasko.

Zählt dies trotzdem als Falschberatung oder wie lautet dieser Sachverhalt dann?

Der zweite Finanzberater konnte übrigens mit den selben zur Verfügung gestellten Unterlagen eine Schufa-Anfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. März 2022 | 02:39

Sehr geehrter Fragesteller,

Eine Pflichtverletzung durch Unterlassen erfordert eine Handlungspflicht.
Das bedeutet, es müsste eine konkreter Handlungsauftrag vorgelegen haben mit Fristsetzung und entgegen diesen Auftrags wurde nicht gehandelt.

Wenn der Handlungsauftrag jedoch nicht zeitlich bestimmt war, dann ist es meines Erachtens schwierig, eine Pflichtverletzung zu begründen.

Es kommt hier jedoch wie immer auf den Einzelfall an.

Gerne können Sie mich weiter per Email anschreiben.

Beste Grüße
RA Matthias Richter

ANTWORT VON

(879)

Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Schadensersatzrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht, Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER