Guten Tag, ich bin ein sogenannter Hartz-IV-Empfänger und bitte um eine rechtliche Bewertung nachfolgender Aspekte in meiner Eingliederungsvereinbarung. ----------------------------- An einer Stelle heißt es: "Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser Eingliederungsvereinbarung erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht, bzw. beschleunigt werden kann." Handelt es sich hier quasi um einen Freibrief für die ARGE, die Eingliederungsvereinbarung jederzeit nach ihren Wünschen und Vorstellungen abändern zu können?