Bausparvertrag als Schenkung vor dem Tod - anzeigepflichtig bei Erbengemeinschaft?
Der Bausparvertrag war für einen bestimmten Zweck gedacht, und es war nie die Rede von Ausgleichszahlungen gegenüber den übrigen Geschwistern. ... Über die konkrete Höhe ist jedoch nichts bekannt, und auch bei diesen Zuwendungen ist davon auszugehen, dass der Vater sie nur für dieses Kind vorgesehen hat, ohne Ausgleichszahlungen für die übrigen Geschwister.