Berechnung Pflichtteil - Welche Kosten von der Erbmasse abziehen?
vom 2.11.2007
40 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Kind A hat in einer Übersicht des verbleibenden Vermögens wurden alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Todesfall stehen, geltend gemacht (Aktiva und Passiva) Hier die Frage: Welche der aufgeführten Kosten können von der Erbmasse wirklich abgezogen werden? Das Ergebnis wäre ja die Basis für den zu ermittelnden Pflichtteil (25%). angegeben wurden folgende Kosteneinzelpositionen - Bestattungskosten - Traueressen und Blumen - Kosten für Mietauto (Abtransport der Möbel des Verstorbenen) - Bezahlung der Freunde von KIND A, die beim Ausräumen der Wohnung geholfen haben (600 EUR) (hier habe ich die Bedenken)