Abmahnung bei engl. Limited
Die Limited ist dann der Verwalter und Inhaber der Domain. ... Der Domainname kann nicht gepfändet werden, da ein Markenschutz für diese Domain in Deutschland von einer dritten Person besteht. Die Frage ist, ob so eine Konstellation funktioniert, oder ob man als Mitstörer trotzdem abgemahnt werden kann, obwohl man offiziell keinerlei Rechte und Einflussmöglichkeit an der Internetseite hat.