Reiseveranstalter, Besteuerung von Pauschalreisen
vom 7.1.2021
für 68 €
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht hierbei um folgenden steuerlichen Fall: ein Reiseveranstalter veranstaltet Skitouren von Köln (600 KM in Deutschland) aus nach Kitzbühel (100 KM in Österreich) er bietet an seine Kunden (Endverbraucher) Pauschalreisen an und besitzt auch einen Reisesicherungsscheine nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/651r.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 651r BGB: Insolvenzsicherung; Sicherungsschein">§651r BGB</a>. ... Die Frage ist, ob der Ort der sonstigen Leistung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/UStG/3b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 3b UStG: Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen">§3b (1) UStG</a> auch für den Reiseveranstalter (nicht nur für den Busunternehmer) gilt, da der Reiseveranstalter ja nicht nur die Beförderung von Personen bewirkt sondern mehrere Reiseleistungen verkauft.