Sehr geehrte Anwälte, angenommen ein Vermieter übergibt dem Mieter seiner Wohnung die fristlose Kündigung, danach zerstört er den Wirlpool und die Toilette, entfernt den Stromzugang ( der Vertrag mit dem Enerieversorger läuft auf den Vermieter, da der Mieter keinen Vertrag bekommt), bei Verlassen der Wohnung nimmt der Vermieter die Eingangstür mit. ... Während der Mietdauer hat der Mieter ein Nutzungsrecht an der Mietsache, dieses dürfte mit der fristlosen Kündigung ja erloschen sein, der Vermieter beschädigt nur sein Eigentum und rührt das Eigentum des Mieters nicht an.