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Immobilienmaklervertrag Kündigung

20. Februar 2008 23:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir als Erbengemeinschaft ( 4 Pers.) haben unsere Ortsansässige Sparkasse beauftragt unsere Doppelhaushälfte zuverkaufen.
Vertragslaufzeit 6 Monate die Laufzeit endet in ca. 7 Wochen.
Laut Wertgutachten der Bank sollte das Haus für 105.000 Euro angeboten werden. Nach 4 Monaten wurde uns der erste Interessent vermittelt und der Mitarbeiter der Bank handelte uns auf einen Kaufpreis von 85.ooo Euro runter. Wir willigten mündlich ein um dem Interessenten junge Familie mit Kind entgegen zukommen.
Nach drei Wochen sahen wir im Internet das unser Haus wieder angeboten wurde für den Preis den wir der jungen Familie, die vom Kauf abstand genommen hat, eingeräumt hatten.
Da sich in der langen Zeit nichts weiteres punkto Interessenten getan hat haben wir uns entschlossen das Haus an unsere Tochter zu verkaufen, bevor wir es verschenken.
Frage: Müssen wir bzw. auch unsere Tochter eine Maklerprovision an die Bank Zahlen obwohl es innerhalb der Familie verkauft wird. Alle anderen aus der Erbengemeinschaft sind mit dem Kauf durch meine Tochter einverstanden.
Ich habe der Bank bereits eine Kündigung zum Ablauf der Zeit zu gesendet.

Mit freundlichen Grüßen

20. Februar 2008 | 23:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es hängt von den Bestimmungen Ihres Maklervertrages ab. Wenn Sie einen Exklusivvertrag mit dem Makler abgeschlossen haben, können Sie es nicht privat verkaufen. Wenn Sie einen normalen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie es privat verkaufen, müssen also keine Provision bezahlen.

Ich rege daher an, den Maklervertrag auf eventuelle Exklusivitäts- und/oder Ausschlußklauseln zu prüfen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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