mängelbeseitigung nach Auszug
vom 7.11.2004
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Ich habe folgendes Problem: Ich habe in meiner Wohnung (2 Zimmer, Küche, Bad, Flur) 1Jahr und 9Monate gewohnt und bin zum 31.10.04 nach fristgerechter Kündigung ausgezogen. ... Einen Tag später erreichte mich ein Brief vom Vermieter: beigefügt erhalten Sie nochmals eine Kopie des Abnahmeprotokolls vom 04.11.2004 zu ihrer Kenntnissnahme und zum dortigen Verbleib. Ausweislich dieses Abnahmeprotokolls wurden noch folgende Mängel festgestellt: - - Im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und im Flur wurden die Wämde und Decken nicht renoviert; - Die Fußleisten, Heizungen und Türen müssen noch im Wohnzimmer, Küche und im Flir gereinigt werden; - das Winkelstück vom Waschmaschinenabfluß fehlt - WC-Sitz muß getauscht werden Innerhalb des Übergabeprotokolls haben wir Sie mit einer Fristsetzung von 10 Tagen, spätestens jedoch is zum 15.11.04 aufgefordert, die Wohnung in den vertragsmäßigen Zustand zu versetzen.