Mangelfall, Bewerbung um Nebentätigkeit
vom 29.3.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich bei mir um einen Mangelfall (Einkommen von ca. 880 € trotz Vollzeit) handelt, fordert das Jugendamt entsprechend von mir, mich auf eine Teilzeitstelle zu bewerben. Im Idealfall hoffe ich, eine Möglichkeit zu finden, dies zu vermeiden. Dazu hätte ich einige Fragen: Wie viele Bewerbungen müssten überhaupt mindestens erfolgen, um die Pflicht zu erfüllen?