Bescheid liegt noch nicht vor) Da ich z.Zt. mit dem Gedanken spiele, mir ein Eigenheim näher an meinem Arbeitsplatz zuzulegen,(wohne zur Miete, besitze keine immobilie) habe ich telefonisch die Anfrage beim Sozialamt gestellt, ob beim Kauf einer Immobile (als zus. alterversorgung) eine Neuberechnung des Unterhaltes stattfände, worauf ich 2 Tage später folgende schriftliche Antwort erhielt: ----------------------------------------------- Sehr geehrter Herr XXX bezugnehmend auf das Telefongespräch vom 24.04.2006 teilen wir Ihnen mit, dass der von Ihnen beabsichtigte Erwerb einer Immobilie und die damit verbundene finanzielle Belastung unterhaltsrechtlich keine Berücksichtigung finden kann. ... Vater geleistet. gibt es hier Regelungen oder wird hier nach Gutdünken entschieden ?