Eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt hatte die Mutter seinerzeit abgelehnt und nur der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt.
Sie begehrt rückwirkend Unterhalt für sich bis zum dritten Geburtstag des Kindes. ... Beides ist noch nicht rechtskräftig, da die Mutter Befangenheitsantrag gestellt hat.
Die Mutter hat ihre Klage auf Betreuungsunterhalt nunmehr beim Amtsgericht Köln eingereicht.
Sie tut dies, um meinen Gegenantrag auf Verwirkung zu erschweren, und weil das OLG Köln einen sehr erstaunlichen Beschluss erlassen hat, in dem es ausdrücklich den zu zahlenden Betreuungsunterhalt für nicht-eheliche Mütter anders geregelt sieht, als das Korrespondant für eheliche Mütter (OLG Köln, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?... Und zwar dergestallt, dass für nicht-eheliche Mütter der Betreuungsunterhalt danach zu bestimmen sei, wie sich das Einkommen der Mutter prognostisch entwickelt hätte, wenn sie kein Kind bekommen hätte.