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Betreuungsunterhalt - Wie wird die Anrechnung des Kindergeldes aussehen?

22. August 2008 15:34 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag!
Ab den 1.09.08 wird meine 17- jährige Tochter eine Lehrstelle außerhalb ihres bisherigen Wohnsitz (war bei der Mutter) antreten und in einem Wohnheim wohnen. Von der Mutter und meiner Tochter aus ist es ausgeschlossen worden, das meine Tochter wieder bei ihrer Mutter einziehen wird. Die erste Heimfahrt möchte meine Tochter erst zu Weihnachten antreten.
Da meine Ex-Frau Rentnerin ist und somit nicht Leistungsfähig ist, wird sie keine Unterhalt leisten können. Bisher wurde das Kindergeld hälftig bei beiden Eltern angerechnet. Wie wird die Anrechnung des Kndergeldes ab den 1.09 aussehen? Muss nicht das Kindergeld ab diesen Zeipunkt bei mir voll angerechnet werden (und so voll den Kind zu stehen) da die Mutter das Kind ab diesen Zeitraum nicht mehr betreuen kann. Mit freundlichen Grüßen

22. August 2008 | 16:00

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Da Ihre Tochter auswärtig untergebracht ist, liegt ihr Bedarf bei 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.

Das Kindergeld steht ab dem 01.09.2008 Ihrer Tochter voll zu und wird auf den Bedarf voll angerechnet, so dass noch 486.- € ungedeckt bleiben.

Ob Sie diesen Betrag allein aufzubringen haben oder ob Ihre Ex-Frau ebenfalls leistungsfähig ist, kann nicht abschließend gesagt werden. Nur besagt grundsätzlich die Tatsache des Rentenbezuges nichts über die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit aus.

Sollten Sie Interesse an einer genauen Unterhaltsberechnung haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt


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