Hauskauf, feuchter Keller
vom 3.8.2017
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Nach dem Kauf wurde die Wandverkleidung im Keller, die zum Teil aus Holz, zum Teil aber auch aus dickerem festen Material ähnlich wie Steropur bestand entfernt, dabei wurde deutlich, dass das Mauerwerk feucht ist, Messungen einer Fachfirma ergaben 100 % Feuchtigkeit. ... Die Frage ist jetzt, kann meine Bekannte den Verkäufer, der der Sohn der Besitzer ist, aber bereits viele Jahre nicht mehr in dem Haus wohnt (bis zur Jugendzeit wohnte er dort), bzw den Makler wegen der klaren Aussage der Keller sei trocken, zur Rechenschaft ziehen, im Notfall, hätte eine Klage auf Schadensersatz bzw. Behebung des Mangels (mindestens eine Beteiligung an den Kosten) Aussicht auf Erfolg?