Korrigierte Rechnung erhalten - zulässig?
| 16.06.2013 11:25
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Zusammenfassung:
Es geht um falsche Preisbezeichnungen eines Online-Shops.
Hallo Rechtsberatender,
ich habe bei einem Internet Shop mehrere Artikel gekauft die mit 0 € angeboten wurden. Es wurden nur übliche Versandkosten berechnet welche ich auch per Paypal bezahlte.
Die Ware wurde mir anschließend geliefert. Der Lieferung war eine Rechnung beigefügt die den im Webshop ausgewiesenen Kaufpreis von 0 € auswies, dazu kamen die Versandkosten, die ich bezahlt hatte.
Der Kauf war am 25.2.2013.
Nachdem die Ware ankam und mir gefiel tätigte ich weitere Bestellungen (4 Stück insgesamt).
Ich ging zuerst von Billigartikeln wie sie in Internetshops häufiger angeboten werden aus. Jedoch war die Ware in normaler Qualität.
Der Bestellablauf verhielt sich ganz normal mit Kommunikation per e-mail. Bestelleingang, Versandbenachrichtigung, Lieferung.
Am 7.3. erhielt ich ein Schreiben des Shopbetreiber (=Hersteller der Ware) mit folgenden Wortlaut: "Wie Sie sicherlich bemerkt haben, wurde versehentlich ein Null-Preis für die Ware in der mitgelieferten Rechnung ausgewiesen. Aufgrund dieses Versehens bitten wir Sie, die bezogene Ware gemäß neuer beiliegender Rechnung zu bezahlen oder aber an uns zurückzuschicken."
Diesem Schreiben lagen Rechnungen mit den scheinbar richtigen Preisen bei. Die Rechnungsnummern waren bis auf eine identisch mit denen die meiner Lieferungen beilagen.
Auf diesen Brief habe ich bisher nicht reagiert.
Nun erhalte ich per e-mail erneut Versandbenachrichtigungen (bezogen auf die Bestellung vom 25.2.13) sowie Rechnungen (e-mail angehängte PDF) mit den "regulären" Verkaufspreisen. Rechnungsnummern entsprechen wieder den ursprünglichen auf denen die Ware mit 0 € ausgewiesen wurde.
Laut AGB kommt der Kaufvertrag durch Lieferung der Ware zustande.
Zitat:"Vertragsabschluss: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Butons "Bestellung abschicken" im abschließenden Schrit des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Basket enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach em Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von un erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden." Zitatende
Die Artikel im Shop waren nur begrenzt verfügbar, nachdem ich einige bestellt hatte waren diese nicht mehr angeboten/bestellbar.
Ich vermutete "Restbestände" da einer der Artikel nie so vom Hersteller vertrieben wurde, sondern nur über einen Discounter.
Meine Fragen:
Wie ist der Brief mit o. g. Formulierung zu werten?
Wie sollte ich mich weiter verhalten?
Nach meinen Recherchen wäre eine Anfechtung des Vertrages -unmittelbar- seitens des Verkäufers nötig gewesen.
Ist/kann die Formulierung so gewertet werden?
Das im Internetshop der falsche Preis stand erwähnt der Verkäufer nicht.
Es wird lediglich eine falsche Rechnung und ein Versehen in der Rechnung hervorgebracht.
Da mich das ganze ziemlich belastet hätte ich gerne Klarheit um entweder zum Anwalt zu gehen (trägt die Kosten der Verkäufer wenn er im Unrecht ist?) oder aber ich würde mit dem Verkäufer eine Rücksendung klären.
(Jedoch sehr unangenehm, da es sich um CD-Radios handelt die ich zum großteil unserem Kindergarten geschenkt habe - möchte ich diesem eigentlich ungerne wieder abnehmen)
Vielen Dank.