Hauskauf - Sachmängelausschluss Notarvertrag
vom 23.2.2016
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Da der Verkäufer das Gebäude selbst errichten hat lassen und vom Bau an, dieses Bewohnte, kann man doch davon ausgehen, dass ihm dieser Mangel bekannt war. ... Da wir bereits erhebliche Kosten wie Makler, Notar, Planungskosten und Vermessungskosten hatten wäre es sicher nicht ratsam den Kauf rückabzuwickeln.