Meine Tochter B erhält als Vorausvermächtnisses ohne Anrechnung auf ihren Erbteil, das Recht das Hausgrundstück gegen Zahlung des durch den Gutachterausschuss der zuständigen Verwaltungsbehörde ermittelten Verkehrswert, abzüglich eines Betrages von 50 %, vorab aus dem Nachlass zu übernehmen. ... Das Recht zur Übernahme erlischt, wenn meine Tochter die Übernahme des Hausgrundstücks nicht binnen einer Frist von 3 Monaten nach Eintritt des Erbfalls erklärt, spätestens jedoch mit Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. ... Etwaige Vorteile gegenüber den Geschwistern sind für diese Entscheidung nicht relevant, lediglich etwaige Auswirkungen für E. - B, C und D planen das Hausgrundstück als Erbengemeinschaft zu übernehmen und wollen E Geld dafür anbieten, dass dieser sein Niessbrauchrecht aufgibt.