Die Person war schon vorgeschädigt, die hat nun eine Platzwunde erlitten und war im Krankenhaus, ob chronisch was bleubt, ist nicht ganz sicher, ob eine Schmerzensgeldrente etc. anfällt auch nicht aber ich denke eher nicht, ( bei nicht chronischen und ausheilenden Verletzungen) Meine Frage ist nun, ob meine Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, da der Regulierer einige seltsame Andeutungen machte. ... Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie dies zu werten ist, ist es daher so, dass grundsätzlich bei einer Haus und Grundbesitzerhaftpflicht, die Versicherung nur bei Dingen zahlt, die ich NICHT angebracht habe bzw. mein Erfüllungsgehilfe oder verstehe ich hier das Regelwerk nicht, DENN, wenn die Versicherung quasi alles ablehnt, was ein Erfüllungsgehilfe so macht und da ja die Schuld nach BGB wohl immer auf den Bauherren fällt, verstehe ich nicht, wieso man überhaupt ne Versicherung brauch, wenn sie quasi nach meinem Verständnis, alle Dinge, die der Vermieter anbringt, anbeut etc. nicht zahlt bzw auf andere, evtl. die Haftpflicht des Angestellten oder der Firma abwälzt ( wobei ich sagen muss, dass der Erfüllungsgehilfe keine Versicherung dafür hat nach seinen Angaben ) Daher ist meine Frage, ob meine Versicherung ( Concordia) nun für die Heilbehandlung und dergleichen der Mieter aufkommen muss, daher nenne ich ihnen, wie anfangs erwähnt, hier die Auszüge der offenbar relevanten Bedingungen in meiner Versicherung. ... " Dann finde ich noch auf Seite 7 ( Stand September 2002) Besondere Bedingungen für die Mitversicherung vom Vermögensschäden " Falls besonders vereinbart, ist im Rahmen des Vertrags und gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinn des § 1 Ziffer 3 AHB wegen Versicherungsfällen mitversichert, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind Nummer 2.