Wertersatzberechnung eines Handys nach Widerruf
vom 27.6.2015
28 €
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Das Handy wies bereits ab dem ersten Tag permanente Empfangsstörungen auf. ... Ich teilte dem Händler meinen Widerruf per E-Mail sowie einen Tag später per Einschreiben mit. Dem Mobilfunkanbieter teilte ich per Einschreiben die Kündigung des Mobilfunkvertrages mit, verwies darauf, dass ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache und beabsichtige, meine Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu portieren.