Das hat sich nach 10 Jahre stillschweigedn in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt. Nach eine saftige Mieterhöhung habe ich zum 31.07.2014 gekündigt und sehe mich mit der Frage nach meiner Renovierungspflicht konfrontiert. §9 des Vertrages regelt Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume; Im Anhang werden noch weitere Pflichten geregelt. Muss ich dem in folgendem Wortlaut verfassten Vertragsauszug, nach, und unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung die Wohnung renoviert, wie im Vertrag und Vertragsanhang aufgeführt (weiß gestrichene Wände, lackierte Heizkörper, Holzböden "falls erforderlich" neu versiegelt, etc.) übergeben?