Dem Makler habe ich mein Nutzungsvorhaben genau mitgeteilt, nämlich dass ich einen Handeslbetrieb habe und für mich die Gewerbeflächen nutzen möchte (und um die ging es mir auch hauptsächlich, das dazugehörige Wohnhaus ist für mich im Prinzip uninteressant/zweitrangig aber da eine Wohnung vermietet ist war mir das dann auch egal weil der Eigentümer nur alles komplett verkaufen wollte) Letzten Monat wurde dann beim Notar der Kaufvertrag abgeschlossen. ... Es fanden und finden bereits im gewerblichen Teil, den ich nutzen möchte, nicht unerhebliche und kostspielige Renovierungsarbeiten (Strom, Heizung, Trockenbauwände) statt. da ich zum 01.04.2010 dort den gewerblichen Teil nutzen will und muss (bisheriger Mietvertrag an anderer Stelle ist bereits gekündigt, Umzugsfirma bestellt etc.). ... Jetzt meine eigentliche Frage: Wäre es die Pflicht des Maklers gewesen, mich vor Abschluß des Kaufvertrages auf diese Dinge hinzuweisen da ich ihm ja genau mein Vorhaben geschildert habe und das Objekt auch als Wohnhaus mit Gewerbeeinheit angeboten wurde und falls ja, würde Aussicht auf Erfolg bei einer Schadenersatzklage meinerseits gegen den Makler auf Grund der Mehrkosten bestehen?