Zitat: "Führt man die bisherige Homeoffice-Praxis ohne eine solche gesetzliche Grundlage einfach fort, können sich Ansprüche der Arbeitnehmer hierauf bilden", sagt zum Beispiel Thomas Gennert (36), Arbeitsrechtler bei der internationalen Kanzlei McDermott Will & Emery in Düsseldorf. ... Hierzu steht im Artikel, Zitat: Besteht kein Betriebsrat, kann eine "Policy" oder "Richtlinie" zum Thema Homeoffice etabliert werden, die dann für alle Arbeitnehmer gelten soll. "Die dort geregelten Ansprüche der Arbeitnehmer nennt man Gesamtzusage", erklärt Gennert.