Eigenkündigung - Kündigungfristen
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Daher zunächst die Frage, ab wann gilt die neue Kündigungsfrist: Der alte Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfirst von 4 Wochen zum Monatsende vor: Bezüglich der Beziehung von altem und neuem Vertrag, ist im neuen Vertrag folgender Passus zu finden: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herr/Frau Müller wird mit Wirkung vom 16. ... Die Vertragsparteien sind sich einig, dass damit ausschließlich die in diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen gelten. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bedeutet das ich kann bis zum 15. ... Ist eine Kündigungsregelung ohne Verweis auf die gesetzlichen Verlängerungen der Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers überhaupt zulässig oder gelten aufgrund einer fehlerhaften Formulierung die gesetzlichen Fristen von 4 Wochen?