Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Regelung von 2 verschiedenen Verträgen (Gerätemiete und Abrechnung) ist möglich und nicht zu beanstanden - es handelt Sichtung 2 eigenständige Verträge mit eigenständigen AGBs. Ggf. halte ich die Verlängerung von weiteren 10 Jahren für sittenwidrig.
Sollten Arie hiergegen vorgehen wollen, müssten sie kündigen und schriftlich auf eine kürzere Frist bestehen - ggf. müsste dies gerichtlich geklärt werden.
Den Erfolg kann ich aber hier nicht prognostizieren, das hängt von verschiedensten Faktoren (richtige Kündigung, Reaktion Gegenseite etc. ) ab.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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