Die Studiendauer beträgt 4 Semester, sofern der Vertrag nicht zuvor gemäß der nachfolgenden Regelungen gekündigt wird. Der Vertrag läuft jedoch MINDESTENS BIS ZUM ENDE DES ERSTEN STUDIENJAHRES (Mindeslaufzeit). (3) Der Vertrag kann erstmals ordentlich zum Ablauf des ersten Studienjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 wochen gekündigt werden. Danach kann der Studierende den Vertrag jederzeit zum Ende des jeweiligen Semesters ordentlich kündigen. (5) Bei der Kündigung hat der Studierende nur den Studiengebührenanteil zu entrichten, der auf die tatsächlich während der Vertragslaufzeit von der ("Akademiename") zu erbringende Unterrichtsleistung entfällt. (8) Das recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, jedoch wird die Anwendung des §627 BGB für beide Parteien ausgeschlossen. (9) Eine außerordentliche Kündigung durch die Medienakademie ist dann zulässig, wenn der Studierende mit mehr als einem Zwölftel des Gesamtbetrages der Studiengebühren im verzug ist oder in einem Prüfungsteil nach ausschöpfen aller wiederholungsmöglichkeiten keine ausreichende Leistung erbracht hat. (11) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die Medienakademie ist die Studiengebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig.