Fahrzeug durch geflogenen Gegenstand von LKW beschädigt
vom 14.6.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Es gab einen deutlichen Knall, und nach dem Halt auf einem Rastplatz stellte ich eine Beschädigung unter dem rechten Außenspiegel fest, starke Lackabplatzungen bis auf das Blech, Durchmesser der Beschädigung ca. 10cm, starke Kratzer im Spiegelgehäuse. ... Der Schaden entstand auf dem Weg zu einem Kunden meines Arbeitgebers, die Fahrt wurde vom Arbeitgeber angeordnet, das beschädigte Fahrzeug ist aber mein eigenes, da wir bei Kundenbesuchen bis 100km Entfernung private Fahrzeuge nutzen müssen, die Fahrt wird pro gefahrenen Km mit 0,30 Cent vergütet. Kann ggf. mein Arbeitgeber für die Schadensregulierung herangezogen werden falls der Halter des LKW für den Schaden nicht haftbar gemacht werden kann ?