Es ist davon auszugehen, dass der Fahrzeughersteller das defekte Teil anfordern und untersuchen wird und zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass es sich hier nicht um einen Werksgarantiefall, sondern um einen Mangel handelt, der durch dritte verursacht wurde und eine Herstellergarantie ausschließt. ... Nachdem der Gebrauchtwagenhändler, der im Übrigen ca. 600km entfernt vom Wohnort des Käufers sitzt, mit dem verdeckten Mangel konfrontiert wurde gibt dieser an, das Fahrzeug seinerseits von einem Händler gekauft zu haben und nichts von dem verdeckten Mangel bzw. dem geschweißten Riss im Motorblock zu wissen. Darauf angesprochen, die voraussichtlichen Reparaturkosten von ca. 3500€ des Vertragshändlers zu übernehmen, besteht der Gebrauchtwagenhändler darauf, das Fahrzeug auf eigene Kosten in seine eigene Werkstatt zu überführen um dort den Schaden zu reparieren.