Aufhebung eines Mietvertrages.
vom 6.11.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sachverhalt: Vermietete Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus Bj. ca. 1900 Geplatzter Boiler in der überliegenden Eigentumswohnung verursachte einen Wasserschaden, dessen Beseitigung die Wohnnug unbewohnbar machte. Während der Reparaturarbeiten wurde festgestellt, dass sich in der Aussenwand Schwamm befindet. Wie groß dessen Verbreitung ist steht noch nicht fest, wird aber z.Z. durch einen beauftragten Architekten ermittelt.