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499 Ergebnisse für kündigung mieterhöhung

Aufhebung eines Mietvertrages.
vom 6.11.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sachverhalt: Vermietete Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus Bj. ca. 1900 Geplatzter Boiler in der überliegenden Eigentumswohnung verursachte einen Wasserschaden, dessen Beseitigung die Wohnnug unbewohnbar machte. Während der Reparaturarbeiten wurde festgestellt, dass sich in der Aussenwand Schwamm befindet. Wie groß dessen Verbreitung ist steht noch nicht fest, wird aber z.Z. durch einen beauftragten Architekten ermittelt.
Hauskauf mit Mieter?
vom 23.5.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, mein Bruder möchte gern ein Haus (Wf. 90m2) mit Garten (Grundstück ca 600m2) kaufen und selbst beziehen. Haken: ein älteres Ehepaar (beide über 70) wohnt darin, seit über 25 Jahren Fragen: Jetziger Hausbesitzer hat das Haus vermietet, jedoch gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag. Mietzahlungen erfolgten stets bar und ohne Quittungen.
Zweiter Untermieter grundsätzlich ausgeschlossen?
vom 9.7.2014 68 € Historischer Preis
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Dieser Untermieter wurde bei der vermietenden Gesellschaft angemeldet und auch gegen eine Mieterhöhung von 30 Euro pro Monat (was ich als nicht gerechtfertigt ansehe) genehmigt. ... Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Wohnung weiter behalten will, da ich viel Geld in Einbauküche Möbel usw gesteckt habe (eine Klage auf ne außerordentliche Kündigung bringt mir nichts)?
Räumungsklage mit veränderten Gründen beim Gerichtstermin
vom 17.3.2025 für 120 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ein paar Monate später erhielt ich ein Formular zum Unterschreiben zur erneuten Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete, wieder um 20 %. (3 Jahre nach der ersten Mieterhöhung). Da es aber keinen offiziellen Mietspiegel in meinem Ort gibt und ich mit der Mieterhöhung aus mehreren Gründen nicht einverstanden war, habe ich dem nicht zugestimmt.
Zeitmietvertrag mit Staffel
vom 8.5.2007 25 € Historischer Preis
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Sofern die Wohnung nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird, verlängert sie sich um die Dauer von 12 Monaten. 2.2 Das Recht des Vermieters zur Mieterhöhung nach § 3 des Mietvertrags bleibt durch eine Befristung un-berührt. § 3 Miete (Staffelmiete) 3.1 Die monatliche Miete für die in § 1 beschriebene Wohnung beträgt für die Zeit •vom 1.5.2005 bis 31.12.2005: EUR 1.040 •vom 1.1.2006 bis 31.12.2006: EUR 1.060 •vom 1.1.2007 bis 31.12.2007: EUR 1.080 •vom 1.1.2008 bis 31.12.2008: EUR 1.100 •vom 1.1.2009 bis 31.12.2009: EUR 1.120 •vom 1.1.2010 bis 31.12.2010: EUR 1.150 Die Erhöhungen ab 1.1.2011 erfolgt um den Inflationswert des Vorvorjahres gem.
Mietverhältnis - Was raten Sie um aus diesem Vertrag raus zu kommen ?
vom 11.6.2005 15 € Historischer Preis
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Zumal der Vermieter jetzt auch noch auf eine Mieterhöhung besteht ( 12 Monatsfrist )Somit müssen wir in den nächsten Monaten wohl aus kostengründen ausziehen . Allerdings gibt es im Anhang des Mietvertrages ein Zusatzvereinbarung : 1. in ergänzung des §2 wird folgendes vereinbart : die parteien verzichten wechselseitig für die dauer von 5 jahren ab vertragsbeginn auf ihr recht der ordentlichen kündigung . eine kündigung ist erstmals nach abluuf dieses zeitraums mit der gesetzlichen frist zulässig . von dem verzicht bleibt das recht der parteien zur außerordentlichen kündigung aus wichtigem grund mit der gesetzlichen kündigungsfrist unberührt . 2. mietaufrechnungen oder mietminderungen infolge sachmängel sind grundsätzlich ausgeschlossen .
Lebenslanges Mietrecht
vom 27.12.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir beide sind um die siebzig und seit Jahren Mieter eines Hauses eines noch betagteren Verwandten. Wir haben immer eine moderate Miete gezahlt, im Gegenzug aber alle Verwaltungsarbeiten, Modernisierungen und Renovierung selbst durchgeführt bzw. die Kosten hierfür übernommen. Wir selbst und der betagte Vermieter sind uns einig, dass wir bis zu unserem Ende in diesem Haus wohnen dürfen.
Störung des Hausfriedens - Mieter bedroht andere Mieter
vom 5.7.2023 für 75 €
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Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Mieter in einem Mietobjekt (9 Parteien auf drei Etagen), welcher auf seiner Etage und auch im gesamten Haus wiederholt Ärger macht und andere Mietern Gewalt androht, wenn gegen seinen Lärm vorgegangen wird. Meine Frau ist Eigentümerin des Hauses und hat durch den Mieter bereits einen anderen Mieter verloren. Es wurde in letzter Zeit bereits mehrmals gegen diesen Mieter vorgegangen, ist aber auch schon länger her, so dass nun wahrscheinlich von Vorne angefangen worden ist.
Kündigungssperrfrist bei vermieteten Wohnungen
vom 19.11.2012 55 € Historischer Preis
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Meine Eltern wohnen seit 1972 in einer 3-Zimmer Wohnung zur Miete. Die Vermieterin ist im Jahr 1989 versorben und hat die Wohnung an eine kirchliche Organisation vererbt. Jedoch hatten Ihr Bruder und dessen Ehefrau das Nießbrauchsrecht für die Wohnung. der Bruder ist im Jahr 1992 verstorben und seine Ehefrau jetzt im Jahr 2012.
Sperrfrist bei der Wohnungsumwandlung
vom 19.2.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich erwäge eine Wohnung in der Stadt zu kaufen, die 80 m2 Grundfläche hat. Diese Wohnung ist zur Zeit vermietet - an drei erwachsene Personen. Momentan bewohne ich ein Haus auf dem Land mit über 100m2, gemeinsam mit meinem Sohn, der wird aber demnächst ausziehen, er ist über 18 Jahre.
Nerviger Mieter! droht mit Umweltamt (bitte nur Fachanwalt oder erfahren)
vom 8.12.2006 65 € Historischer Preis
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Glücklicherweise gab es zeitgleich im März ein BGH Urteil dazu, was mir Recht gab, wonach Mieter nur Einsicht und kein Recht auf Kopien haben (§ 259 BGB) Wenn man nun diese ganzen Dinge (Schikane zusammenzählt, müsste doch eine Kündigung möglich sein oder ? ... Dies alles ist nicht mehr zumutbar und berechtigt aus vielerlei Gründen eine Kündigung. Es besteht zudem aber noch ein weiterer Grund der Kündigung: Wie ich ihnen schon einmal angekündigt habe, sucht meine Mutter immer noch eine Wohnung, sie wohnt momentan bei mir, da ich mittlerweile 27 bin, will sie und ich eine Trennung vollziehen.
Mündlicher Mietvertrag mit verstorbenen Freund
vom 22.2.2012 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo lieber Bearbeiter dieser Nachricht, wir haben folgendes Problem zum Thema „Mündlicher Mietvertrag": Wir haben uns Anfang des Monats entschieden, zusammen mit einem guten Freund in ein altes Haus zu ziehen, das er vor Kurzem geerbt hat und das seitdem leer stand. Das Zusammenleben war als WG geplant, da nur eine Küche im Haus vorhanden ist. Da unser Freund beruflich sehr eingespannt ist, haben wir uns bereit erklärt, ihm die gesamte Organisation abzunehmen, also alles was Entrümpeln und Renovieren der betroffenen Räume angeht.